Mittwoch, 10. Mai 2017

Kontogebühren von Bausparkassen sind in der Darlehensphase unzulässig

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nach einer Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen entschieden, dass in der Darlehensphase für Bausparverträge keine Kontogebühren erhoben werden dürfen. (Allerdings ist bislang noch ungeklärt, ob eine Kontogebühr in der Sparphase - teilweise auch Servicepauschale genannt - ebenfalls unzulässig ist.)

Hier gibt es weitere Details dazu und einen kostenlosen Musterbrief zum Herunterladen, damit Betroffene eine Erstattung verlangen können: vz Nordrhein-Westfalen

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