Freitag, 14. Juli 2017

Reform der Pflegeberufe: Bundesrat stimmt Pflegeberufegesetz zu

Am 7. Juli hat die Länderkammer den Weg für das Gesetz zur Reform der Pflegeberufe frei gemacht.

Folgende Regelung sieht das neue Gesetz vor (Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend):

"Alle Auszubildenden erhalten zwei Jahre lang eine gemeinsame, generalistisch ausgerichtete Ausbildung. Wer diese Ausbildung fortsetzt, kann in allen Bereichen der Pflege eingesetzt werden und erhält den Berufsabschluss "Pflegefachfrau" oder "Pflegefachmann". Der Berufsabschluss wird europaweit anerkannt. Im letzten Ausbildungsdrittel können Auszubildende dann eine Spezialisierung in der Altenpflege oder Kinderkrankenpflege mit gesondertem Berufsabschluss wählen.

Es muss kein Schulgeld mehr bezahlt werden und eine angemessene Ausbildungsvergütung wird im Gesetz festgeschrieben. Auch durch Modernisierung der Ausbildungsinhalte, eine bessere Ausstattung der Pflegeschulen und mehr Praxisanleitung im Betrieb gewinnt die Ausbildung an Attraktivität.

Das Gesetz tritt stufenweise in Kraft. Der erste Ausbildungsjahrgang soll 2020 beginnen. Pflegeschulen und Ausbildungsbetrieben bleibt so genug Zeit, sich auf die neue Ausbildung einzustellen. Bis dahin werden weitere Voraussetzungen zur Umsetzung der Reform geschaffen: Mit dem Erlass einer Ausbildungs- und Prüfungsverordnung sowie einer Finanzierungsverordnung werden die technischen Details geregelt."    (Siehe dazu auch unseren Bericht hier).

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