Am 7. Juli hat die Länderkammer den Weg für das Gesetz zur Reform der Pflegeberufe frei gemacht.
Folgende Regelung sieht das neue Gesetz vor (Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend):
"Alle Auszubildenden 
erhalten zwei Jahre lang eine gemeinsame, generalistisch ausgerichtete 
Ausbildung. Wer diese Ausbildung fortsetzt, kann in allen Bereichen der 
Pflege eingesetzt werden und erhält den Berufsabschluss "Pflegefachfrau"
 oder "Pflegefachmann". Der Berufsabschluss wird europaweit anerkannt. 
Im letzten Ausbildungsdrittel können Auszubildende dann eine 
Spezialisierung in der Altenpflege oder Kinderkrankenpflege mit 
gesondertem Berufsabschluss wählen.
Es muss kein Schulgeld mehr 
bezahlt werden und eine angemessene Ausbildungsvergütung wird im Gesetz 
festgeschrieben. Auch durch Modernisierung der Ausbildungsinhalte, eine 
bessere Ausstattung der Pflegeschulen und mehr Praxisanleitung im 
Betrieb gewinnt die Ausbildung an Attraktivität.
Das Gesetz tritt 
stufenweise in Kraft. Der erste Ausbildungsjahrgang soll 2020 beginnen. 
Pflegeschulen und Ausbildungsbetrieben bleibt so genug Zeit, sich auf 
die neue Ausbildung einzustellen. Bis dahin werden weitere 
Voraussetzungen zur Umsetzung der Reform geschaffen: Mit dem Erlass 
einer Ausbildungs- und Prüfungsverordnung sowie einer 
Finanzierungsverordnung werden die technischen Details geregelt."    (Siehe dazu auch unseren Bericht hier).
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