Samstag, 8. Juli 2017

Sommerurlaub für Kurzentschlossene: Familienferienstätten vergeben Restplätze

Familienferienstätten sollen Familien - unabhänging vom Einkommen - einen gemeinsamen Urlaub ermöglichen. Das ist die Idee hinter den mehr als 90 gemeinnützigen Familienferienstätten bundesweit. Seit über 50 Jahren fördert das Bundesfamilienministerium den Bau und die Einrichtung gemeinnütziger Familienferienstätten.

Deutschlandweit sind mehr als 90 Familienferienstätten auf die besonderen Bedürfnisse von Familien eingestellt. Zu fairen Preisen bieten sie Erholung am Meer, an Seen oder in den Bergen. Familien mit geringem Einkommen können Zuschüsse beantragen.

Familienferienstätten stehen allen Familien offen, richten sich aber besonders an kinderreiche Familien, Alleinerziehende, Familien mit behinderten oder zu pflegenden Angehörigen sowie an Familien mit geringem Einkommen. Diese profitieren in den meisten Häusern von Preisnachlässen. In einigen Bundesländern wird der Aufenthalt zusätzlich mit so genannten Individualzuschüssen ermöglicht, wenn ein bestimmtes Familieneinkommen unterschritten ist.

Wer Interesse am Urlaub in einer Familienferienstätte hat, kann über das Portal www.urlaub-mit-der-familie.de eine Buchungsanfrage verschicken oder sich an die Geschäftsstelle der Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung wenden. Dort wird zu freien Plätzen und zu Zuschussmöglichkeiten in den einzelnen Bundesländern beraten. Die Geschäftsstelle ist unter der Telefonnummer 0221 29 24 13 16 oder per Mail an info@bag-familienerholung.de zu erreichen.

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