Samstag, 1. Juli 2017

Pflegeberufegesetz zur Reform der Pflegeberufe

Der Deutsche Bundestag hat am 22. Juni 2017 das "Gesetz zur Reform der Pflegeberufe" (Pflegeberufereformgesetz) beschlossen.

Mit dem Gesetz sollen die Pflegeberufe modernisiert und fit für den demografischen Wandel gemacht werden.

Die wohl wichtigsten Punkte des neuen Gesetzes:
  • Die bisher im Altenpflegegesetz und Krankenpflegegesetz getrennt geregelten Pflegeausbildungen werden in einem neuen Pflegeberufegesetz zusammengeführt.

  • Alle Auszubildenden erhalten zwei Jahre lang eine gemeinsame, generalistisch ausgerichtete Ausbildung, mit der Möglichkeit einen Vertiefungsbereich in der praktischen Ausbildung zu wählen. Wer die generalistische Ausbildung im dritten Jahr fortsetzt, erwirbt den Abschluss zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann.

  • Auszubildende, die ihren Schwerpunkt in der Pflege alter Menschen oder der Versorgung von Kindern und Jugendlichen sehen, können für das dritte Ausbildungsjahr statt des generalistischen Berufsabschlusses einen gesonderten Abschluss in der Altenpflege oder Kinderkrankenpflege erwerben. Sechs Jahre nach Beginn der neuen Ausbildung soll überprüft werden, ob für diese gesonderten Abschlüsse weiterhin Bedarf besteht.

  • Die Pflegehelferausbildung kann auf die Ausbildung zur Pflegefachkraft angerechnet werden. Ergänzend zur beruflichen Pflegeausbildung wird es das Pflegestudium geben.

  • Für die berufliche Pflegeausbildung ist eine einheitliche Finanzierung unter besonderer Berücksichtigung von Schulgeldfreiheit und des Anspruchs der Auszubildenden auf angemessene Ausbildungsvergütung vorgesehen.

Das Gesetzgebungsverfahren: Nach der Zustimmung des Bundesrats soll das neue Pflegeberufereformgesetz in Stufen in Kraft treten, einige Regelungen bereits am Tag nach der Verkündung der Zustimmung.

Damit soll die Grundlage geschaffen werden, um rechtzeitig vor Beginn der neuen Ausbildung die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung vorlegen zu können. Der erste Ausbildungsjahrgang soll 2020 beginnen.

Wer sich schon jetzt für eine Ausbildung in den entsprechenden Bereichen interessiert, kann sich auf dieser Seite vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend informieren: http://www.altenpflegeausbildung.net/



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