Eine Umfrage auf www.klartext-nahrungsergaenzung.de der Verbraucherzentralen hat ergeben, dass jeder dritte Umfrageteilnehmer von seinem Arzt in der Sprechstunde Gratisproben von Nahrungsergänzungsmitteln erhalten hat.
Jutta Saumweber, Ernährungsreferentin der Verbraucherzentrale Bayern, sagt dazu: "Dieses Vorgehen der Ärzte kann nach unserer Auffassung als Verstoß gegen ihr Berufsrecht gewertet werden".
Denn nicht nur der Verkauf, sondern auch die bloße Werbung für
Nahrungsergänzungsmittel – wie die kostenlose Abgabe – sind
grundsätzlich untersagt. Eine Arztpraxis darf kein Krämerladen für
Gesundheitsprodukte sein. Wirtschaftliche Interessen am Verkauf
bestimmter Mittel muss der Arzt von seinem Heilauftrag trennen.
Quelle mit weiteren Details dazu - und Infos darüber was Betroffene in einem solchen Fall unternehmen können - gibt es hier: vz Bayern
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