Ein Flug oder ein ganzer Urlaub ist heutzutage dank Internet schnell gebucht: ein paar Klicks - und schon ist der Vertrag geschlossen. Das kann dazu führen, dass die im Kleingedruckten aufgeführten Extragebühren wie z.B. Stornierungsgebühren so auf die Schnelle nicht wahrgenommen werden.
Der Europäische Gerichtshof hat in diesem Zusammenhang ein verbraucherfreundliches Urteil gefällt: demnach können Preisklauseln im Kleingedruckten nach nationalem Recht unwirksam sein. Außerdem müssen Luftfahrtgesellschaften Steuern, Flughafengebühren sowie sonstige
Gebühren, Zuschläge und Entgelte bei der Veröffentlichung der Flugpreise
gesondert ausgewiesen werden. Mehr dazu hier: vz Baden-Württemberg
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