Von der geplanten Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes profitiert
nur der Staat. Sie verbessert die Chance, den Unterhalt bei den
Unterhaltspflichtigen einzutreiben, gibt diesen Vorteil aber nicht an
die Kinder Alleinerziehender weiter, bemängelt der Deutsche
Juristinnenbund (djb).
Das Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) soll
alleinerziehenden Elternteilen finanzielle Erleichterung und Sicherheit
verschaffen. Dieser Weg wird
indes nicht konsequent weiter verfolgt. Die
Koalitionsvereinbarung, das Kindesalter von 12 auf 14 Jahre zu erhöhen,
ist fallen gelassen worden. Auch bleibt es bei der Anrechnung der
Hälfte des Kindergeldes, so dass Alleinerziehende, die keinen Unterhalt
von der oder dem Unterhaltspflichtigen erhalten, weiterhin schlechter
gestellt sind. Dies ist umso unverständlicher, als es durch die
Einführung einer Auskunftspflicht der Kreditinstitute wahrscheinlicher
wird, die staatlichen Vorschüsse vom unterhaltspflichtigen Elternteil
tatsächlich wieder einzutreiben.
Pressemitteilung des Deutschen Juristinnenbund e.V., vom 29.02.2012
Beliebteste Artikel
-
Bei größeren Reisen bzw. insbesondere beim Transport von Skiausrüstung bieten Dachboxen auf dem Fahrzeug einen praktischen Stauraum. Allerdi...
-
Von den reinen Spritkosten bis hin zum Besuch in der Werkstatt, die Posten um ein Fahrzeug zu unterhalten sind vielfältig und in den vergang...
-
Die Antriebsbatterien von Plug-In-Hybriden (PHEVs) büßen im Laufe ihrer Nutzungsdauer an Leistungsfähigkeit ein. Wie ausgeprägt dieser Effek...
-
Ein neues Fahrrad kostet nicht selten einen vierstelligen Betrag. Aber: Kunden haben einen Teil der Preisgestaltung selbst in der Hand und s...
-
Zur tagesaktuellen Abschätzung und Prognose der Gefahren durch den Eichenprozessionsspinner (EPS, Thaumetopoea processionea L.) sowohl für d...
-
Bei einem Taschendiebstahl oder dem Verlust einer Tasche geht mehr als nur eventuell vorhandenes Bargeld verloren; mit der Geldbörse oder d...