Donnerstag, 1. März 2012

Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes hilft Kindern nicht

Von der geplanten Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes profitiert nur der Staat. Sie verbessert die Chance, den Unterhalt bei den Unterhaltspflichtigen einzutreiben, gibt diesen Vorteil aber nicht an die Kinder Alleinerziehender weiter, bemängelt der Deutsche Juristinnenbund (djb).

Das Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) soll alleinerziehenden Elternteilen finanzielle Erleichterung und Sicherheit verschaffen. Dieser Weg wird
indes nicht konsequent weiter verfolgt. Die Koalitionsvereinbarung, das Kindesalter von 12 auf 14 Jahre zu erhöhen, ist fallen gelassen worden. Auch bleibt es bei der Anrechnung der Hälfte des Kindergeldes, so dass Alleinerziehende, die keinen Unterhalt von der oder dem Unterhaltspflichtigen erhalten, weiterhin schlechter gestellt sind. Dies ist umso unverständlicher, als es durch die Einführung einer Auskunftspflicht der Kreditinstitute wahrscheinlicher wird, die staatlichen Vorschüsse vom unterhaltspflichtigen Elternteil tatsächlich wieder einzutreiben.

Pressemitteilung des Deutschen Juristinnenbund e.V., vom 29.02.2012

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