Der Bundesrat hat einen Gesetzentwurf zur besseren Bekämpfung von Mietwucher vorgelegt. Der Grund dafür ist u.a. die hohe Nachfrage nach Mietwohnungen (insbesondere in Ballungszentren) weswegen Vermieter teilweise unangemessen hohe Mieten verlangen.
Darüber hinaus sei der Bußgeldrahmen von maximal 50.000 Euro
nicht mehr zeitgemäß und biete heutzutage keine hinreichende
generalpräventive Wirkung. Das Bußgeld soll demzufolge auf 100.000 Euro erhöht werden. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass der § 5 WiStrG 1954 (*) entsprechend angepasst und verschärft wird, um einen erweiterten Anwendungsbereich zu schaffen.
Auszug aus dem Gesetzentwurf (Änderung des § 5 WiStrG 1954):
"(...) Auf das Erfordernis der Ausnutzung eines geringen Angebots an vergleichbaren Räumen soll verzichtet und stattdessen bei der Frage der Unangemessenheit auf ein objektives Kriterium, nämlich das Vorliegen eines geringen Angebots, abgestellt werden. Hierdurch werden die bestehenden Beweisprobleme erheblich entschärft.
Darüber hinaus soll der Bußgeldrahmen auf 100 000 Euro erhöht werden.(...)"
Quellen: Pressemitteilung Deutscher Bundestag 13.01.2020 (hib 48/2020) , Gesetzenwurf 19/16397
(*) Hier kann man den derzeitigen § 5 WiStrG 1954 nachlesen:
Gesetze im Internet / § 5 WiStrG 1954 (Stand: Januar 2020)
Donnerstag, 16. Januar 2020
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