Wie die Bundesnetzagentur mitteilt, hat sie ein Verfahren der nachträglichen Entgeltüberprüfung gegen die Deutsche Post AG eingeleitet. Anlass ist die Erhöhung der Paketpreise für Privatkunden, welche die Post zum 1. Januar 2020 vorgenommen hatte.
Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur erläutert:
"Es gibt deutliche Hinweise, dass die Post einseitig zu Lasten von Privatkunden ungerechtfertigte Erhöhungen der Paketpreise vorgenommen hat. Wir haben der Post unsere Bedenken gegen die Preiserhöhung bereits im Vorfeld verdeutlicht. Nun werden wir in einem offiziellen Verfahren untersuchen, ob die Post ihre Paketpreise missbräuchlich erhöht hat."
Demnach gibt es die Vermutung, dass die neuen Paketpreise über den tatsächlich anfallenden Kosten liegen und somit überhöht sind. Zwar begründet die Post ihre Preiserhöhung mit gestiegenen Personal- und Transportkosten; allerdings kann die Bundesnetzagentur im Moment nicht erkennen, dass die Preisanpassung damit zu rechtfertigen ist.
Außerdem gibt es bei den Entgelten für online-frankierte Pakete große Bedenken; denn diese sind deutlich niedriger als die entsprechenden Schalterprodukte. Die Bundesnetzagentur vermutet hier eine einseitige Belastung des Schalterpakets und kann bisher nicht erkennen, ob der Preisunterschied durch die Kostenstruktur gerechtfertigt ist.
Quelle: Bundesnetzagentur
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