(Zum Vergleich: Die Anzahl der Beschwerden im gesamten Vorjahr 2018 betrug 12.615 Beschwerden. Im Jahr 2017 waren es 6.100 Beschwerden. )
Mit knapp 55 Prozent entfiel mehr als die Hälfte der Beschwerdegründe auf den Briefbereich. Rund 34 Prozent der Beschwerdegründe betrafen Pakete. Häufigster Grund für die Beschwerden waren laut Bundesnetzagentur verspätete und falsch zugestellte Briefe, Zustellausfälle sowie die nicht versuchte sog. Haustürzustellung; d. h. die direkte Paketzustellung an der Empfängeradresse.
Wie die Bundesnetzagentur weiter mitteilt, sind die häufigsten Gründe für ein Schlichtungsbegehren der Verlust bzw. die Entwendung sowie die Beschädigung eines Pakets. Allerdings schließt die Mehrheit der großen Paketdienstleister ihre Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) aus.
Dadurch wird den Kunden die einzige Möglichkeit genommen, eine gütliche Einigung zu erreichen. Der ordentliche Rechtsweg kommt oft wegen des geringen Streitwerts nicht in Betracht, wenn der Postdienstleister eine Haftung und eine Schadensersatzforderung ablehnt.
Kontaktdaten
- Verbraucher sollten Beschwerden bevorzugt elektronisch über ein Online-Formular an den Verbraucherservice Post der Bundesnetzagentur richten. Das Formular ist unter „Kontakt“ auf der Internetseite www.bundesnetzagentur.de/post-verbraucherservice verlinkt.
- Auch die Schlichtungsstelle Post stellt ein Online-Formular für einen
Schlichtungsantrag zur Verfügung. Dieses befindet sich unter „Kontakt“
auf
www.bundesnetzagentur.de/post-schlichtungsstelle.