Wie das Bundesministerium für Gesundheit mitteilt, bleibt der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz in der Gesetzlichen Krankenversicherung 2017 mit 1,1 Prozent stabil.
Aus der Differenz der vom Schätzerkreis prognostizierten Einnahmen und Ausgaben der GKV im kommenden Jahr (rund 14,4 Milliarden Euro ohne Berücksichtigung von Finanzreserven) ergibt sich ein durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz in Höhe von 1,1 Prozent. Dieser Wert bleibt damit gegenüber dem für das Jahr 2016 bekannt gegebenen durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz stabil.
Allerdings: es liegt an der jeweiligen Krankenkasse selbst, ihren individuellen Zusatzbeitragssatz selbst festzulegen. Er richtet sich unter anderem danach, wie wirtschaftlich eine
Krankenkasse arbeitet, über welche Finanzreserven sie verfügt und welche
weiteren Leistungen sie anbietet. Die derzeit 117 Krankenkassen
verfügten zur Jahresmitte 2016 über Finanzreserven von insgesamt ca 15,1 Mrd. Euro, die sich im weiteren Jahresverlauf 2016 noch deutlich erhöhen werden.
Wichtig: Erhöht eine Krankenkasse ihren kassenindividuellen Zusatzbeitrag, haben
die Mitglieder ein Sonderkündigungsrecht und können in eine andere
Krankenkasse wechseln. Eine Übersicht über die jeweils aktuelle Höhe der
kassenindividuellen Zusatzbeiträge ist auf der Seite des GKV-Spitzenverbands abrufbar. Quelle: Bundesministerium für Gesundheit
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