Montag, 17. Oktober 2016

Ursache eines Mangels muss in den ersten Monaten der Händler beweisen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Urteil am 12. Oktober 2016 die Beweislastumkehr im Sinne von Verbrauchern erweitert -  demnach gilt nun: wenn eine Ware innerhalb der ersten sechs Monate nach der Lieferung kaputt geht, ist jetzt noch stärker der Händler in der Verantwortung.

In dem Urteil ging es interessanterweise auch noch um einen Gebrauchtwagen; es hat also  grundsätzliche Bedeutung für alle gekauften Waren. Mehr dazu gibt es hier von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg: Ursache eines Mangels muss in den ersten Monaten der Händler beweisen

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