Donnerstag, 21. Oktober 2021

Kein Widerrufsrecht bei Maßanfertigungen

Das Internet bietet mitlerweile auch für die individuelle Wohngestaltung viele Möglichkeiten: vom Möbelstück bis zur Fensterdekoration können Verbraucher bequem von zu Hause aus ihre persönlichen Designerwünsche erfüllen. 

Bei entsprechenden Online-Anbietern kann man meist in wenigen, einfachen Schritten ein auserwähltes Produkt mit dem gewünschten Stoff, Farbe / Muster und individuellen Maßen konfigurieren und die Bestellung abschicken. 

Die Verbraucherzentrale Brandenburg warnt allerdings: Wer Wohngegenstände nach Maß bestellt, sollte die Kaufentscheidung vorab gut überlegen; bei Maßanfertigungen besteht kein Widerrufsrecht. 

Denn der Händler kann individualisierte Sonderanfertigungen - anders als bei vorgefertiger Ware - unter Umständen nicht wiederverkaufen. Daher sollten Verbraucher mit Bedacht vorgehen, da sie die Bestellung weder bei Falschabmessungen noch bei Nichtgefallen rückgängig machen können.

Quelle: vz Brandenburg

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