Dienstag, 19. Oktober 2021

Leere Joghurt- oder Magarinebecher und Co. nicht erneut verwenden

Oft verwenden Verbraucher leere Lebensmittelverpackungen wie Joghurt- oder Margarinebecher, Eiscremedosen etc. zum Einfrieren, Erhitzen oder Aufbewahren von Lebensmitteln. 

Die Verbraucherzentrale Bremen macht allerdings darauf aufmerksam, dass es sich hierbei um Einmalverpackungen handelt, die weder zum weiteren Aufbewahren noch zum Einfrieren oder Erhitzen gedacht sind. 

Wenn Verbraucher solche Behälter erneut oder sogar unter anderen als den vorgesehenen Verwendungsbedingungen benutzen, besteht die Gefahr, dass Schadstoffe in nicht akzeptablen Mengen aus der Verpackung in das Lebensmittel übergehen. 

Falls es sich dennoch um wiederverwendbare Verpackungen handelt, muss dies mit einem aufgedruckten Piktogramm oder in Schriftform entsprechend gekennzeichnet werden (z.B. mikrowellengeeignet oder zum Einfrieren geeignet.)*

*Weitere Infos und eine Tabelle mit ensprechenden Piktogrammen hat die Verbraucherzentrale hier veröffentlicht:  ➝ Was bedeuten die Symbole auf Küchenutensilien?

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