Mittwoch, 8. Dezember 2021

Urteil: Weg vom Bett ins Homeoffice gesetzlich unfallversichert

Der 2. Senat des Bundessozialgerichts hat heute entschieden, dass ein Beschäftigter, der auf dem morgendlichen erstmaligen Weg vom Bett ins Homeoffice stürzt, durch die gesetzliche Unfall-versicherung geschützt ist. 

Quelle mit weiteren Details: ➝  Pressemitteilung Bundessozialgericht, Nr. 37 vom 08.12.2021

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