- Die Pfandpflicht wird auf nahezu sämtliche Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff und auf sämtliche Getränkedosen ausgeweitet. Die Ausnahmen für Frucht- und Gemüsesäfte oder -nektare, Sekt oder alkoholische Mischgetränke in Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff oder Getränkedosen fallen damit weg.
Für Milchmischgetränke und sonstige Milcherzeugnisse gibt es eine Übergangsfrist bis 01.01.2024. - Ab 01.01.2022 ist das Inverkehrbringen von Kunststofftragetaschen grundsätzlich verboten. Ausnahme: leichte Tüten wie sogenannte "Hemdchentüten" (z.B. bei der Selbstbedienung im Obst- und Gemüsebereich). Ausgenommen sind ebenfalls Kunststofftragetaschen mit einer Wandstärke von mehr als 50 Mikrometern.
Freitag, 31. Dezember 2021
Änderungen im Verpackungsgesetz zum 1. Januar 2022
Ab dem 01.01.2022 gibt es folgende Änderungen im Verpackungsgesetz:
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