Freitag, 31. Dezember 2021

Änderungen im Verpackungsgesetz zum 1. Januar 2022

Ab dem 01.01.2022 gibt es folgende Änderungen im Verpackungsgesetz:
  • Die Pfandpflicht wird auf nahezu sämtliche Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff und auf sämtliche Getränkedosen ausgeweitet. Die Ausnahmen für Frucht- und Gemüsesäfte oder -nektare, Sekt oder alkoholische Mischgetränke in Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff oder Getränkedosen fallen damit weg.

    Für Milchmischgetränke und sonstige Milcherzeugnisse gibt es eine Übergangsfrist bis 01.01.2024.

  • Ab 01.01.2022 ist das Inverkehrbringen von Kunststofftragetaschen grundsätzlich verboten. Ausnahme: leichte Tüten wie sogenannte "Hemdchentüten" (z.B. bei der Selbstbedienung im Obst- und Gemüsebereich). Ausgenommen sind ebenfalls Kunststofftragetaschen mit einer Wandstärke von mehr als 50 Mikrometern.
Quelle & Details dazu: ➝ Umweltbundesamt / Änderungen im Verpackungsgesetz zum 01.01.2022

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