Montag, 27. Dezember 2021

Reisegutscheine: einlösen oder auszahlen lassen?

Zahlreiche Reiseveranstalter haben nach der Stornierung von Pauschalreisen, die vor der Corona-Pandemie gebucht wurden, ihren Kunden anstelle der sofortigen Erstattung einen Gutschein übergeben. Diese Gutscheine wurden staatlich abgesichert, damit im Falle einer Insolvenz des Reiseunternehmens der Kunde am Ende nicht mit leeren Händen dasteht. 

Weil ein solcher Gutschein zum Jahresende ausläuft, bieten einige Reiseunternehmen eine Verlängerung des Gutscheins über 2021 hinaus an.

Der ADAC mahnt hierbei zur Vorsicht: 

"Reisende sollten sich in solchen Fällen genau überlegen, ob sie eine Verlängerung des Gutscheins annehmen wollen oder eher auf eine Rückzahlung bestehen, die eigentlich innerhalb von 14 Tagen nach Ablauf vorgeschrieben ist. 

Reisekunden, die aktuell keine Verwendung für ihren Gutschein haben, sollten laut ADAC aktiv auf eine zügige Rückzahlung der Kosten bestehen. Bei einer Verlängerung des Gutscheins entfällt die staatliche Absicherung gegen eine Insolvenz des Veranstalters."

Weitere Infos vom ADAC zum Reiserecht im Zusammenhang mit Corona gibt es ➝  hier

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