Dienstag, 7. Dezember 2021

Kfz-Versicherung oft nach dem 30. November kündbar

Für Autofahrer, die ihre Kfz-Versicherung wechseln möchten, ist der 30. November normalerweise der Stichtag. 

Der ADAC macht darauf aufmerksam, dass auch danach oft noch ein Wechsel des Versicherers möglich ist. Nämlich dann, wenn das Sonderkündigungsrecht eintritt. 

Dies geschieht u.a. dann, wenn der Versicherer die Prämie erhöht, ohne dass der Leistungsumfang steigt. Für die Kündigung gilt eine Frist von einem Monat. Sie sollte schriftlich per Einschreiben und Rückschein erfolgen. Dabei sollte laut ADAC der Grund – also etwa die Beitragserhöhung – klar angegeben werden.

Ein Sonderkündiugungsrecht kann auch dann eintreten, wenn ein Schadenfall passiert oder beim Kauf eines neuen Autos.

Weitere Details zum Thema:  ➝ ADAC /  Sonderkündigungsrecht in der Kfz-Versicherung

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