Mittwoch, 17. November 2021

Zu geringe Internet-Geschwindigkeit: Verbraucher zahlen drauf

Zum 01.12.2021 tritt die TKG-Novelle in Kraft. Mit diesem Gesetz erhalten Verbraucher ein Minderungsrecht, wenn die Internet-Geschwindigkeit langsamer ist als vertraglich vereinbart. 

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) hat mit Daten der Bundesnetzagentur ausgerechnet, wie viel Verbraucher im Zeitraum 2019/2020 in gängigen Breitband-Tarifen monatlich zu viel zahlten. Untersucht wurden die größten Breitband-Internetanbieter Telekom, Vodafone, Telefónica und 1&1.

Dabei kam heraus: Verbraucher, die das Messtool der Bundesnetzagentur nutzten, zahlten anbieterübergreifend teilweise jeden Monat zweistellige Beträge zu viel, weil sie beispielsweise weniger als 50 Prozent der vereinbarten Download-Geschwindigkeit erhielten. 

Angesichts der üblichen Vertragslaufzeit von 24 Monaten haben die Verbraucher daher immer wieder hohe Kosten für ein zu langsames Internet. In dem Untersuchungsbericht haben die Experten des vzbv konkrete Beträge ausgerechnet, die Kunden der vier größten Tele-kommunikationsanbieter zu viel bezahlten. 

Dies könnte sich mit dem neuen Minderungsrecht im Rahmen der TKG-Novelle ändern.

Das Kurzpapier zum Untersuchungsbericht gibt es hier (PDF, 211 KB):

 ➝  Geringe Breitbandgeschwindigkeit - Verbraucher:i nnen zahlen zu viel für langsames Internet

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