Das Bundeskabinett hat heute (29. Juli 2020) den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur steuerlichen Entlastung der Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (Zweites Familienentlastungsgesetz) beschlossen.
Demnach wird das Kindergeld zum 1. Januar 2021 um 15 Euro erhöht und beträgt damit für das erste und zweite Kind jeweils 219 Euro, für das dritte Kind 225 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind jeweils 250 Euro. Gleichzeitig werden die steuerlichen Kinderfreibeträge ab 2021 auf insgesamt 8.388 Euro erhöht.
Außerdem wird mit dem Gesetzentwurf der Einkommensteuertarif für die Jahre 2021 und 2022 aktualisiert. Im Vorgriff auf die voraussichtlichen Ergebnisse des für den Herbst 2020 vorgesehenen Existenzminimumberichts wird der in den Tarif integrierte Grundfreibetrag angehoben. Darüber hinaus werden zum Ausgleich der kalten Progression die übrigen Eckwerte des Einkommensteuertarifs nach rechts verschoben.
Hier gibt es den kompletten Gesetzentwurf der Bundesregierung (PDF, 407 KB):
Quelle: Bundesministerium der Finanzen
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