Mittwoch, 16. Dezember 2020

Corona-Maßnahmen an Weihnachten, Silvester & Neujahrstag

Hier noch einmal die Beschlüsse der Bundesregierung bezüglich der Weihnachtsfeiertage, Silvester und dem Neujahrstag: 

Für die Weihnachtstage vom 24. bis 26. Dezember gilt: Im engsten Familienkreis sind Treffen mit vier über den eigenen Hausstand hinausgehenden Personen erlaubt. Das gilt auch, wenn dadurch mehr als zwei Hausstände zusammenkommen oder die Gesamtzahl von fünf Personen überschritten wird. Kinder bis 14 Jahren zählen bei der Berechnung nicht mit. Maßgeblich ist die Corona-Schutz-Verordnungen des einzelnen Bundeslandes.

An Silvester und dem Neujahrstag ist es bundesweit verboten, sich zu versammeln. Auf belebten Plätzen gilt ein Feuerwerksverbot. Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr verboten. Zudem wird dringend geraten, generell auf das Abbrennen von Feuerwerk zu verzichten. 

Darüber hinaus gelten an Silvester die grundsätzlichen Kontaktbeschränkungen: Private Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten sind nur mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes gestattet. Maximal dürfen fünf Personen zusammenkommen. Kinder bis 14 Jahren zählen bei der Berechnung nicht mit. Die einzelnen Regelungen finden Sie auf der Internetseite Ihres Bundeslandes.

Quelle: Deutsche Bundesregierung

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