Dienstag, 22. Dezember 2020

2020 kein Verkauf von Silvesterfeuerwerk

Jetzt ist es amtlich: Zum Jahreswechsel 2020/2021 ist es verboten, pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 an Privatpersonen zu verkaufen. 

Damit sollen Verletzungen beim Abbrennen von Feuerwerk in der Silvesternacht verhindert werden, um die aufgrund der Corona-Pandemie ohnehin stark beanspruchten Krankenhäuser und Notfallambulanzen zu entlasten.

Zitat vom Bundesministerium des Innern (BMI)

"(...) Betroffen vom Verbot sind die typischen, in anderen Jahren vom 29. bis 31. Dezember erhältlichen Gegenstände wie z.B. Silvesterknaller und Raketen. Mit der neuen Verordnung bleibt die Abgabe im Jahr 2020 auch an diesen Tagen verboten. Untersagt ist das "Überlassen" dieser Gegenstände, d.h. die tatsächliche Abgabe an Privatpersonen unabhängig vom Vertriebsweg oder Datum des Kaufvertrags. Damit dürfen auch bereits zuvor z.B. über den Online-Handel getätigte Bestellungen nicht mehr an den Endkunden ausgeliefert werden. (...)"

Quelle und ganzer Text: Pressemitteilung BMI vom 22.12.2020

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