Dienstag, 29. Dezember 2020

Verkürzte Insolvenz rückwirkend ab 1. Oktober 2020

Am 18. Dezember 2020 hat der Bundesrat einem Gesetzentwurf der Bundesregierung zugestimmt, dass überschuldete Unternehmen und Verbraucher bereits nach spätestens drei Jahren der Insolvenz entkommen können.*

Damit auch diejenigen profitieren, die durch die Corona-Pandemie in finanzielle Schieflage geraten sind, gilt das Gesetz rückwirkend für alle ab dem 1. Oktober 2020 beantragten Insolvenzverfahren. 

Für Anträge, die zwischen dem 17. Dezember 2019 und dem 30. September 2020 gestellt wurden, gibt es eine Übergangsregelung.

Allerdings müssen Schuldner auch bei dem verkürzten Insolvenzverfahren den umfangreichen Offenlegungs- und Mitwirkungspflichten nachkommen; ansonsten kann ihnen - wie gehabt - die Restschuldbefreiung versagt werden.

Die Bundesregierung hat auf ihrer Webseite weitere Details dazu veröffentlicht: 

                                            ➝   Insolvenzrecht - Schnellerer Weg aus den Schulden 

* Bundesrat, 18.12.2020: Restschuldbefreiung - Neustart nach Insolvenz wird erleichtert

Beliebteste Artikel