Donnerstag, 31. Dezember 2020

Vorsicht vor Blindgängern - trotz Feuerwerksverbot!

Der Verkauf von Böllern zum Jahreswechsel 2020/2021 ist zwar verboten - trotzdem werden wohl einige "Spezialisten" nicht darauf verzichten und auf ausländische Böller und selbstgebaute Feuerwerkkörper ausweichen. (Siehe auch: Böller aus dem Ausland oder selbstgebaute Knaller: Lebensgefährlich und strafbar

Die Polizei warnt daher eindringlich: "Das kann nicht nur beim Anzünden gefährlich werden; jedes Jahr gibt es durch nachträglich gezündete Blindgänger viele Verletzungen zu beklagen, gerade bei Kindern. Halten Sie sich an das Feuerwerksverbot!

Sollte ein Feuerwerkskörper nicht richtig gezündet haben, dann auf keinen Fall versuchen, ihn noch mal anzuzünden. Halten Sie Abstand zu bereits abgefeuerten, aber nicht explodierten Böllern und Raketen. Besonders gefährlich sind Knallkörper, die von Kindern häufig auch an den Tagen nach der Silvesternacht aufgesammelt werden. Hier kommt es jedes Jahr zu schweren Verletzungen, wenn gefundene Knaller noch mal angezündet werden."

Bevor Böller und Raketenreste im Hausmüll landen, sollte sichergestellt werden, dass diese sich nicht mehr entzünden können; im Zweifelsfall Feuerwerksmüll mit Wasser unschädlich machen. Wer ganz sicher gehen will, kann solche Reste zusätzlich mit feuchtem Sand überschütten. Danach kann sich kein Knallkörper mehr entzünden und auch Kinder sind vor dem Versuch geschützt, herumliegende Knaller erneut anzuzünden. 

Wer alte Raketen und Feuerwerksbatterien in Besitz hat, kann diese zum örtlichen Entsorgungs-unternehmen bringen. 

Quelle: Polizeiliche Kriminalprävention

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