Montag, 28. Dezember 2020

Böller aus dem Ausland oder selbstgebaute Knaller: Lebensgefährlich und strafbar

Dieses Jahr ist auch zu Silvester einiges anders. Unter anderem ist 2020 der Verkauf von Feuerwerk verboten und je nach Bundesland herrschen auch am Jahreswechsel nächtliche Ausgangssperren. 

Die Polizei rät in diesem Zusammenhang: Lassen Sie die Finger von Böllern aus dem Ausland oder selbstgebastelten Knallern. Diese sind illegal und im schlimmsten Fall sogar tödlich. 

Bei Böllern aus dem Ausland gilt: sie sind in der Regel ungeprüft und damit in Deutschland verboten. Besitz, Weitergabe und Abbrennen solcher Feuerwerkskörper ist gemäß Sprengstoffgesetz strafbar; bei einem Verstoß dagegen drohen bis zu drei Jahren Gefängnis oder Geldstrafen bis zu 50.000 Euro. Darüber hinaus ist die Einfuhr ungeprüfter Feuerwerkskörper verboten; dies gilt als Verstoß gegen das Sprengstoff- und Zollrecht.

Bei selbstgebastelten Böllern gilt: wer einen Sprengsatz (z.B. anhand einer Anleitung aus dem Internet) selbst herstellt, macht sich strafbar. Selbstgebastelte Feuerwerkskörper ("Selbstlaborate") unterliegen dem Waffengesetz und/oder dem Sprengstoffgesetz und gelten als Spreng-vorrichtungen. Bei entsprechenden Vergehen droht Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Strafbar ist ebenfalls das Herbeiführen einer Explosion.

Quelle: Polizeiliche Kriminalprävention

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