Freitag, 11. Dezember 2020

Corona-Pauschale für Homeoffice (und mehr) beschlossen

Wie der Deutsche Bundestag mitteilt, können Menschen, die im Homeoffice arbeiten, mit steuerlichen Erleichterungen rechnen. Berechtigt hierfür sind Steuerpflichtige, deren Arbeitsplatz in der häuslichen Wohnung NICHT den Voraussetzungen für den Abzug von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer erfüllt.

Pauschal können die Betroffenen einen Betrag von fünf Euro für jeden Kalendertag abziehen, an dem sie ihre gesamte betriebliche oder berufliche Tätigkeit ausschließlich in der häuslichen Wohnung ausüben.

Die Pauschale ist auf einen Höchstbetrag von 600 Euro im Jahr begrenzt und soll in den Jahren 2020 und 2021 gewährt werden.

Und es gibt weitere steuerliche Änderungen zugunsten von:

  • Vermieter
  • Vereine und Ehrenamtliche
  • Alleinerziehende
  • Arbeitnehmer
  • Börsen-Händler/Anleger bei Verlusten aus Termingeschäften 

Quelle mit weiteren Details: Deutscher Bundestag, 10.12.2020 (hib 1370/2020)

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