Donnerstag, 17. Dezember 2020

Geschlossenen Kitas und Schulen: Entschädigung für erwerbstätige Eltern bei fehlender Kinderbetreuung

Sind Kinder bis zu 12 Jahren* im Haushalt vorhanden, die betreut werden müssen, können erwerbstätige Eltern bei Verdienstausfall wegen geschlossener Kitas und Schulen bis zu 67 Prozent des monatlichen Nettoeinkommen für bis zu zehn Wochen erhalten (maximal 2.016 Euro für einen vollen Monat.). Bei Alleinerziehende gilt dies für bis zu 20 Wochen. Der Maximalzeitraum kann auch tageweise aufgeteilt werden.

*Für Kinder mit Behinderung, die auf Hilfe angewiesen sind, gibt es keine Altersgrenze.

Dann gibt es in diesem Zusammenhang noch die Möglichkeit einer Lohnfortzahlung; dies allerdings nur begrenzt (2-3 Tage). Und einige Bundesländer und Kommunen haben bereits erklärt, für die Dauer der Schließungen von Kitas die Elternbeiträge teilweise oder sogar vollständig zu erstatten. Auch eine coronabedingte Anpassung des Elterngeldes ist in Planung. 

Quelle mit weiteren Infos gibt es auf dem Familienportal vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:

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