Posts mit dem Label Geschenke werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label Geschenke werden angezeigt. Alle Posts anzeigen

Mittwoch, 18. Oktober 2023

Hochsaison für Atemwegsinfekte: Händewaschen wichtig

In der kalten Jahreszeit verbreiten sich Atemwegsinfektionen wie Erkältung, Grippe oder COVID-19 besonders leicht. Gründliches Händewaschen mit Seife ist daher eine einfache und wirksame Maßnahme, das Risiko der weiteren Verbreitung von Krankheitserregern zu senken und sich vor Ansteckung zu schützen; denn dadurch kann die Anzahl der Keime an den Händen erheblich verringert werden. 

Um sich vor Ansteckung zu schützen, sind neben gründlichem Händewaschen weitere Hygienemaßnahmen beim Husten und Niesen sowie regelmäßiges Lüften empfehlenswert.

Tipps dazu von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA): 

  • Hände regelmäßig und gründlich mit Wasser und Seife waschen. Das gilt insbesondere beim Nachhausekommen, vor dem Essen, nach dem Toilettengang, nach dem Naseputzen sowie bei Kontakt mit Erkrankten. 
  • Gründliches Händewaschen dauert 20 bis 30 Sekunden.
  • Mit ungewaschenen Händen nicht an Mund, Nase und Augen fassen. 
  • Beim Niesen und Husten von anderen Personen abwenden und ein Taschentuch oder die Armbeuge vor Mund und Nase halten. 
  • Innenräume regelmäßig stoßlüften. 
  • Oberflächen und Gegenstände, die häufig berührt werden, regelmäßig reinigen. 
  • Personen, die einer Risikogruppe angehören, beispielsweise für einen schweren Krankheitsverlauf von COVID-19, Grippe oder RSV-Infektion, sollten das Tragen einer Maske in möglichen Ansteckungssituationen in Betracht ziehen. 
  • Wer an Krankheitszeichen einer akuten Atemwegsinfektion wie Schnupfen, Husten oder Halsschmerzen leidet, sollte bis zur deutlichen Besserung zu Hause bleiben. Bei engen Kontakten zu anderen, vor allem zu besonders gefährdeten Personen, die sich nicht vermeiden lassen, sollten Erkrankte eine Maske tragen.

Dienstag, 15. Dezember 2020

Kostenlose Coronavirus-Schutzmasken für Ü-60-Jährige und Menschen mit bestimmten Vorerkrankungen / Risikofaktoren

Die neue Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung* gilt ab heute (15. Dezember 2020). Nun können sich über 60-Jährige sowie Menschen mit bestimmten Vorerkrankungen oder Risikofaktoren drei kostenlose FFP2-Schutzmasken (oder vergleichbar) in der Apotheke abholen. 

Das Bundesministerium für Gesundheit informiert:

Die Anspruchsberechtigten haben bis zum 6. Januar 2021 Zeit, sich drei Schutzmasken in der Apotheke ihrer Wahl abzuholen. Dazu genügt die Vorlage des Personalausweises oder die nachvollziehbare Eigenauskunft über die Zugehörigkeit zu einer der Risikogruppen. Zur Abholung kann auch eine Person bevollmächtigt werden. 

Ein Anspruch auf Schutzmasken besteht, wenn die Versicherten das 60. Lebensjahr vollendet haben oder bei ihnen eine der folgenden Erkrankungen oder einer der folgenden Risikofaktoren vorliegt:

  • chronisch obstruktive Lungenerkrankung oder Asthma bronchiale,
  • chronische Herzinsuffizienz,
  • chronische Niereninsuffizienz Stadium ≥ 4,
  • Demenz oder Schlaganfall,
  • Diabetes mellitus Typ 2,
  • aktive, fortschreitende oder metastasierte Krebserkrankung oder stattfindende Chemo- oder Radiotherapie, welche die Immunabwehr beeinträchtigen kann,
  • stattgefundene Organ- oder Stammzellentransplantation,
  • Trisomie 21,
  • Risikoschwangerschaft.

Ab Januar sollen berechtigte Patienten in einem zweiten Schritt mit weiteren Masken versorgt werden. Alle Berechtigten erhalten dann zwei fälschungssichere Coupons für jeweils sechs Masken von ihren Krankenkassen oder ihrer privaten Krankenversicherung. Diese können sie in zwei klar definierten Zeiträumen im neuen Jahr ebenfalls in den Apotheken einlösen. Die Anspruchs-berechtigten zahlen dann pro eingelöstem Coupon einen Eigenanteil von zwei Euro hinzu.  

 Quelle:  Bundesministerium für Gesundheit  

*PDF 239 KB: Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung

Donnerstag, 13. September 2018

Neu: BZgA informiert über koronare Herzkrankheit und Schlaf im Alter

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) hat im Rahmen ihrer Faltblattreihe  „kompakt.“ zwei neue Broschüren zu den Themen „Koronare Herzkrankheit im Alter“ und „Ausgeschlafen im Alter" veröffentlicht.

Auf jeweils acht Seiten geben die Broschüren hilfreiche Tipps für Betroffene und Angehörige; sie können kostenlos heruntergeladen oder bestellt werden:
Bereits erschienen in der Informationsreihe „kompakt.“ ist die Broschüre „Depression im Alter“

Weitere Informationen zu diesem Thema gibt es auch unter www.gesund-aktiv-aelter-werden.de.

Montag, 3. September 2018

Safer-Sex-Check der BZgA informiert über den Schutz vor HIV und anderen sexuell übertragbaren Infektionen

Anlässlich des Welttages der sexuellen Gesundheit am 04. September 2018 bietet die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) mit dem Safer-Sex-Check auf ihrem Kampagnenportal www.liebesleben.de eine neue, individuelle Informationsmöglichkeit zum Schutz vor HIV und anderen sexuell übertragbaren Infektionen (STI) an

(Direktlink: https://www.liebesleben.de/fuer-alle/safer-sex-und-schutz/safer-sex-check - Der Safer-Sex-Check respektiert laut BZgA die Anonymität der Nutzer und erfüllt alle Anforderungen des Datenschutzes.)

Denn neben Kondomen, die nach wie vor zuverlässig vor HIV schützen und das Risiko einer Ansteckung mit anderen STI stark senken, gibt es weitere Maßnahmen in Sachen Safer Sex, die je nach Alter und Lebenssituation wichtig für den Erhalt der sexuellen Gesundheit sind.

Donnerstag, 3. Mai 2012

Verbraucher-Info: Amazon veranstaltet "Blitz-Angebote"

Noch bis 06.05.2012 - und nur solange Vorrat reicht - bietet Amazon Blitz-Angebote rund um die Bereiche Home Entertainment, TV, Notebook & Tablets, Netzwerk, Drucker, Kamera & Foto sowie Telefon.

Wer also noch ein Schnäppchen machen möchte, der klicke hier: Blitz-Angebote

Freitag, 10. Februar 2012

Cholesterinsenkende Margarine - ungesund??

Hmm. Ist cholesterinsenkende Margarine doch nicht so gesund? Die Pflanzensterine, die der Margarine zugesetzt werden, sind bei Experten anscheinend umstritten. Daher hat sich foodwatch entschlossen, gegen Unilever ("Becel pro.activ") eine Unterlassungsklage einzureichen. Aber lesen Sie selbst:


Pressemitteilung von foodwatch, vom 07.02.2012:


foodwatch verklagt Unilever – Becel pro.activ mit unklaren Risiken und Nebenwirkungen


Die Verbraucherorganisation foodwatch hat beim Landgericht Hamburg Unterlassungsklage gegen den Nahrungsmittelkonzern Unilever eingereicht. foodwatch will verhindern, dass das Unternehmen bedenkliche Risiken und Nebenwirkungen seiner cholesterinsenkenden Margarine Becel pro.activ verschleiert. Unilever behauptet unter Verwendung von Zitaten eines Wissenschaftlers in einer Pressemitteilung sowie in einem Antwortschreiben an Unterzeichner einer foodwatch-Protestaktion auf www.abgespeist.de, es gebe bei Becel pro.activ „aus wissenschaftlicher Sicht keinen Hinweis“ auf Nebenwirkungen. Dabei sind die der Margarine zugesetzten Pflanzensterine unter Experten höchst umstritten. Sie stehen im Verdacht, genau das zu verursachen, was sie eigentlich verhindern sollen: nämlich Ablagerungen in Gefäßen und ein erhöhtes Risiko für Herzkrankheiten.

Beliebteste Artikel