Informationen vom Zoll zum Mindestlohn:
Ab dem 1. Januar 2015 hat grundsätzlich jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer Anspruch auf Zahlung eines Arbeitsentgelts mindestens in Höhe des Mindestlohnes von 8,50 Euro brutto je Zeitstunde gegen den Arbeitgeber. In einzelnen Branchen und Regionen kann der Mindestlohn aufgrund von Übergangsregelungen bis zum 31. Dezember 2017 jedoch niedriger sein.
Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz
Unter bestimmten Voraussetzungen müssen Arbeitgeber und bei Arbeitnehmerüberlassung auch Entleiher ihre Arbeitnehmer bzw. Leiharbeitnehmer anmelden und die tägliche Arbeitszeit aufzeichnen. Arbeitgeber sind zudem verpflichtet, die für die Prüfung der Zahlung des gesetzlichen Mindestlohnes erforderlichen Unterlagen in Deutschland bereitzuhalten.
Die Formulare für Anmeldungen nach dem Mindestlohngesetz stehen ab dem 19. Dezember 2014 zur Verfügung.
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Pflichten
Quelle: Zoll
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