Freitag, 12. Dezember 2014

Was nicht in den Kaminofen darf

Ein knisterndes Kaminfeuer im Winter verbreitet Wärme, Gemütlichkeit und Romantik. Das Umweltbundesamt macht Kaminbesitzer allerdings darauf aufmerksam, dass nicht alles im privaten Ofen verfeuert werden darf:

Was genau in den privaten Ofen darf, regelt die 1. Verordnung zum Bundes-Immissionschutzgesetz (1. BImSchV). Zulässig sind etwa naturbelassenes Scheitholz, Holzspäne, -pellets oder -briketts. Alle nicht in der Verordnung genannten Stoffe sind tabu.

Nicht hinein dürfen daher: Paraffinbrennscheite aus dem Baumarkt oder Altpapier-Briketts, auch wenn im Handel immer wieder Pressen angepriesen werden, mit denen eingeweichte Werbeprospekte und Zeitungen zu nützlichen Brennstoffen werden sollen. Besonders ungesund ist Holz, das mit Holzschutzmitteln oder Lack behandelt wurde. Bei der Verbrennung entstehen hochgiftige Dioxine und Furane.



Das Brennholz sollte am besten aus der Region stammen, um die Umwelt nicht durch lange Transportwege zu belasten. Der Feuchtegehalt darf 25 Prozent nicht überschreiten. Tipp: Das Holz abgedeckt, aber gut durchlüftet für etwa zwei Jahre lagern, dann stimmt der Feuchtegehalt.

Wird ein Ofen in Ihrer Nachbarschaft entgegen den gesetzlichen Vorgaben betrieben, wenden Sie sich an die Behörden vor Ort. Je nach Bundesland sind das die Umwelt- oder Baubehörde oder das Ordnungsamt.

Viele weitere Tipps und Tricks gibt es in diesem kostenlosen Ratgeber, der hier erhältlich ist: Heizen mit Holz - Ein Ratgeber zum richtigen und sauberen Heizen

Quelle: Umweltbundesamt

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