- Förderantrag vor Beginn der Baumaßnahme stellen: Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bezuschusst in seinem Programm „Heizen mit erneuerbaren Energien“ Solaranlagen, Wärmepumpenheizungen und Biomasseheizungen.
Um die Förderung zu erhalten, müssen Verbraucher ab dem 1. Januar 2018 den Förderantrag stellen, bevor sie mit der Umsetzung der zu fördernden Maßnahme beginnen. - Tilgungszuschuss sinkt: Die KfW Bankengruppe verringert ab dem 1. Januar 2018 den Tilgungszuschuss in ihrem Programm „Erneuerbare Energien-Speicher“ zur Förderung von Batteriespeichern für Photovoltaikanlagen. Der Zuschuss sinkt von dreizehn auf zehn Prozent der er-rechneten Speicherkosten.
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Bauherren künftig besser abgesichert: Durch die Reform des Bauvertragsrechts und die Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung sind Bauherren künftig besser abgesichert. Denn ab 2018 erhalten sie eine Baubeschreibung, die detaillierte Angaben zum Energie- und Schallschutzstandard beinhaltet.
Bauherren profitieren von dieser Neuregelung, da durch die Baubeschreibung nachgewiesen werden kann, dass öffentlich-rechtliche Vorschriften eingehalten wurden. Zudem ermöglicht sie noch vor Abschluss des Vertrages, Angebote besser miteinander zu vergleichen.
Darüber hinaus verpflichtet das Bauvertragsrecht ab 1. Januar 2018 die am Bau beteiligten Parteien, die Bauzeit im Bauvertrag verbindlich festzuhalten. Auch können Bauherren den Bauvertrag innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsschluss widerrufen.
Montag, 18. Dezember 2017
Bauen und Wohnen: Was sich 2018 für Verbraucher ändert
Ab 2018 gibt es auch neue Regelungen beim Hausbau und der Gebäudesanierung. Die Verbraucherzentrale Bayern informiert, was Verbraucher im neuen Jahr diesbezüglich beachten sollten:
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