Samstag, 18. November 2017

Bundesnetzagentur geht gegen Kinderuhren mit Abhörfunktion vor

Die Bundesnetzagentur verbietet den Verkauf von Kinderuhren mit Abhörfunktion und ist nach eigenen Angaben bereits gegen mehrere Angebote im Internet vorgegangen.

"Über eine App können Eltern solche Kinderuhren nutzen, um unbemerkt die Umgebung des Kindes abzuhören. Sie sind als unerlaubte Sendeanlage anzusehen"", so Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. "Nach unseren Ermittlungen werden die Uhren von Eltern zum Beispiel auch zum Abhören von Lehrern im Unterricht genutzt."

Anscheinend gibt es für solche Kinder-Smartwatches mit Abhörfunktion in Deutschland eine Vielzahl von Anbieter. Zielgruppe sind Kinder im Alter von 5 bis 12 Jahren.

Diese Smartwatches verfügen über eine SIM-Karte und eine eingeschränkte Telefoniefunktion, die über eine App eingerichtet und gesteuert werden.

Laut Bundesnetzagentur wird eine solche Abhörfunktion häufig als „Babyphone“- oder „Monitorfunktion“ bezeichnet. Der App-Besitzer kann bestimmen, dass die Uhr unbemerkt vom Träger und dessen Umgebung eine beliebige Telefonnummer anruft. So wird er in die Lage versetzt, unbemerkt die Gespräche des Uhrenträgers und dessen Umfeld abzuhören.

Die Bundesnetzagentur betont: "Eine derartige Abhörfunktion ist in Deutschland verboten."

Auch gegen die Käufer solcher Smartwatches wird vorgegangen:

"Die Bundesnetzagentur rät speziell Schulen, verstärkt auf Uhren mit Abhörfunktion bei Schülern zu achten. Sofern Käufer solcher Uhren der Bundesnetzagentur bekannt werden, fordert sie diese auf, die Uhr zu vernichten und einen Nachweis hierüber an die Bundesnetzagentur zu senden. Eltern wird daher geraten, die Uhren eigenständig unschädlich zu machen und Vernichtungsnachweise hierzu aufzubewahren.

Wie ein Vernichtungsnachweis im Falle eines Anschreibens durch die Bundesnetzagentur geführt werden kann, ist zu finden unter: www.bundesnetzagentur.de/spionagekameras. Dort befindet sich auch eine Übersicht über Produktgruppen, die unerlaubte Sendeanlagen nach deutschem Recht darstellen."

Anm. d. Red: Die Bundesnetzagentur ist bereits im Februar gegen "Schnüffel-Spielzeug" vorgegangen. Siehe unseren Artikel hier: Datenschnüffelei im Kinderzimmer: Bundesnetzagentur zieht Kinderpuppe „Cayla“ aus dem Verkehr"

Beliebteste Artikel