Donnerstag, 25. April 2019

Untergeschobene Energieverträge - wie kann man sich wehren?

Damit Kunden ihre Energieverträge schnell und unbürokratisch wechseln können, dürfen die Unternehmen beim Versorgerwechsel im Namen der Kunden alte Verträge kündigen.

Was sich erst einmal als bequemer Service für die Verbraucher anhört, hat freilich auch wieder eine Schattenseite: nämlich dann, wenn ein Kunde auf einmal erfährt, dass er seinen Anbieter gewechselt hat - ohne sein Einverständnis.

Häufig beschweren sich Verbraucher in den Beratungen der Verbraucherzentralen, dass Energieunternehmen ohne ihr Einverständnis alte Energieverträge gekündigt und neue Lieferverträge untergeschoben haben.*

Manche Betroffene werden z.B. auch unter dem Vorwand eines Gewinnspiels oder einer Umfrage kontaktiert und erkennen im Gespräch selbst keinen Bezug zu ihrem Strom- oder Gasvertrag. Und auf einmal landet ein neuer Vertrag im Briefkasten, weil angeblich einem Wechsel zugestimmt wurde.

Die Verbraucherzentrale hat hier einen Artikel veröffentlicht, in dem erklärt wird, mit welchen Methoden Anbieter teils vorgehen und wie sich Betroffene wehren können:

*Der Marktwächter Energie hat eine bundesweite Untersuchung zu untergeschobenen Verträgen durchgeführt, deren Ergebnisse Ende 2018 veröffentlicht worden sind (hier).

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