Mittwoch, 24. April 2019

Böse Überraschung im Osterurlaub? Schlichtungsstellen können bei Streitigkeiten helfen

Den Anschlussflug wegen einer Flugverspätung verpasst? Das Hotelzimmer mit Meerblick
zeigt in den Hinterhof? Im Bett krabbelt Ungeziefer? Wenn es beim Urlaub in der EU zu Problemen kommt, haben Reisende natürlich auch bestimmte Rechte.


Wenn bei solchen Ärgernissen der Reiseveranstalter, die Fluggesellschaft oder das Hotel nicht kooperativ sind, können in ganz Europa Schlichtungsstellen helfen. Sie versuchen, Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmen einvernehmlich zu lösen. Sie sind neutral, qualifiziert und in vielen Fällen sogar kostenlos.

Da die zuständige Schlichtungsstelle meistens in dem Land ist, in dem auch das Unternehmen
seinen Sitz hat, stellt das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland Betroffenen eine interaktive Europakarte zur Verfügung (hier). Sie erleichtert nicht nur die Suche nach der richtigen Schlichtungsstelle, sondern erklärt auch, was beim Einreichen der Beschwerde zu beachten ist.

Quelle: EVZ

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