Donnerstag, 17. März 2022

Keine Pop-it-Fidget-Toys zur Zubereitung von Lebensmitteln verwenden

Das Zerdrücken von Luftpolsterfolie (auch genannt: Blisterfolie, Noppenfolie) bereitet nicht nur Kindern so viel Spaß, dass es mittlerweile auch Silikonförmchen mit entsprechenden, kleinen Hohlkammern gibt. 

Diese kann man wiederholt "poppen" lassen kann, da dabei keine Luftkammern tatsächlich zerstört werden; sind die Kammern einer Seite durchgedrückt, wendet man die Form und poppt die Kammern wieder zurück.

Findige Zeitgenossen sind auf die fragwürdige Idee gekommen, dass solche "Pop-it-Fidget-Toys" auch in der Küche verwenden werden können; z.B. zur Zubereitung von Speisen wie Mini-Kuchen und Schokoladenpralinen, Götterspeise oder Eiswürfeln.

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) rät allerdings davor ab, solche Silikonförmchen für Lebensmittel zu verwenden: 

"Gegenstände für den Lebensmittelkontakt müssen mit der Angabe „Für Lebensmittelkontakt“ oder mit einem besonderen Hinweis auf ihren Verwendungszweck gekennzeichnet werden oder Zeichen wie das Becher-Gabel-Symbol tragen, sofern sie nicht bereits aufgrund ihrer Beschaffenheit eindeutig für eine Berührung mit Lebensmitteln bestimmt sind.

Es droht sonst die Gefahr, dass aus dem Silikon Substanzen in das Lebensmittel übergehen, die womöglich die Gesundheit gefährden. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn höhere Temperaturen zur Lebensmittelzubereitung nötig sind; z.B. bei geschmolzener Schokolade zur Zubereitung von Pralinen oder im Backofen zum Kuchenbacken.

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