Mit der Ratifizierung der Kinderrechtskonvention im Jahr 1992 hat sich die Bundesrepublik dazu verpflichtet, die Rechte von Kindern zu achten, zu schützen und zu fördern. Das Kindeswohl muss bei allen staatlichen Entscheidungen, die Kinder betreffen, als „ vorrangiger Gesichtspunkt“ berücksichtigt werden. Dieses sogenannte Kindeswohlprinzip aus Artikel 3 bildet das Kernstück der VN-Kinderrechtskonvention.
Daher sollten alle Kinder und Erwachsene die Kinderrechte kennen, damit
sie richtig wirken können. Dazu gehört vor allem auch das Recht auf
Schutz vor Gewalt, das Recht auf Bildung, aber auch auf Freizeit, Ruhe
und Spiel sowie das Recht auf Förderung und Beteiligung.
Das Bundesjugendministerium hat dazu in Zusammenarbeit mit dem ZDF eine neue, kostenlose Broschüre veröffentlicht, mit der vorwiegend Kinder angesprochen werden sollen.
Die Broschüre "Die Rechte der Kinder" erklärt in gut verständlicher Sprache, mit Geschichten und Bildern, was die Kinderrechtskonvention ist und was sie für Kinder und Jugendliche bedeutet. Sie kann hier kostenlos heruntergeladen oder bestellt werden: Die Rechte der Kinder
Als Ergänzung zu dieser Publikation gibt eine ebenfalls kostenlose Broschüre für Erwachsene, die einen tieferen und ausführlichen Einblick in die Bestimmungen der VN-Kinderrechtskonvention bietet: Übereinkommen über die Rechte des Kindes
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