Die sogenannte "Istanbul-Konvention", die am 1. Februar in Deutschland in Kraft getreten ist, soll Frauen besser vor Gewalt schützen. Damit verpflichtet sich Deutschland auf allen staatlichen Ebenen alles dafür zu tun, dass Gewalt gegen Frauen bekämpft, Betroffenen Schutz und Unterstützung geboten und Gewalt verhindert wird.
Das Bundesministerium für Familie, Senionen, Frauen und Jugend erklärt dazu:
Die insgesamt 81 Artikel der Istanbul-Konvention enthalten umfassende Verpflichtungen. Diese betreffen die Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, den Schutz der Opfer und die Bestrafung der Personen, die gewalttätig werden.
Zugleich werden die Gleichstellung von Mann und Frau und das Recht von Frauen auf ein gewaltfreies Leben gestärkt. Um die Istanbul-Konvention ratifizieren zu können, mussten die Regelungen der Konvention vollständig in nationales Recht umgesetzt werden. Mit der Reform des Sexualstrafrechts, das den Grundsatz "Nein heißt Nein" umsetzt, wurde die letzte noch fehlende Voraussetzung erfüllt.
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