Wie wir in einem Artikel vom 24. Januar 2018 bereits veröffentlicht haben, möchte der Finanzdienstleister "Western Union" Kunden entschädigen, die über seine angebotenen Dienstleistungen von Dritten betrogen wurden. (Kompletter Artikel mit weiteren Details hier).
Nun ein Update: Western Union hat die Frist für Geschädigte, die ihre Ansprüche geltend machen möchten, bis zum 31.05.2018 verlängert.
Das LKA Bayern hat dazu noch am 02.02.2018 folgende Pressemitteilung veröffentlicht:
Nach Ermittlungen der US Federal
Trade Commission, dem Department of Justice und des US Postal Service
stimmte Western Union zu, Entschädigungszahlungen in Höhe von insgesamt
586 Millionen Dollar zu leisten. Dies gilt für Delikte, welche im
Zeitraum von 01.01.2004 - 19.01.2017 begangen wurden.
Die Ansprüche können nun bis zum 31.05.2018 geltend gemacht werden.
Geschädigte
werden durch die mit der Verwaltung beauftragte Kanzlei Gilardi&Co,
LLC postalisch angeschrieben. Ihnen wird ein teilausgefülltes Formular
zur Anspruchgeltendmachung zugesendet. Hierbei handelt es sich nicht um
einen neuerlichen Betrugsversuch.
Auch Geschädigte, die ihre
Ansprüche bislang nicht geltend gemacht haben, können dies bis
31.05.2018 online tun. Die Frist wurde seitens Western Union verlängert.
Die anschließende Prüfung durch das Department of Justice kann bis zu
einem Jahr dauern.
Weiterer Informationen und Formulare
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