Wegen der steigenden COVID-19-Infektionszahlen und dem Beginn der Erkältungs- und Grippesaison ist die Krankschreibung via Telefon ab heute (19.10.2020) wieder möglich. Diese Sonderregelung gilt vorerst bis zum 31. Dezember 2020.
Somit können Patienten, die an leichten Atemwegserkrankungen leiden, telefonisch bis zu 7 Kalendertage krankgeschrieben werden. Eine einmalige Verlängerung der Krankschreibung kann telefonisch für weitere 7 Kalendertage ausgestellt werden.
Quelle mit weiteren Infos dazu: Pressemitteilung vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA)