Dienstag, 6. Oktober 2020

Richtig handeln bei wissentlichem Besitz von Falschgeld

Wer Falschgeld erhält, erkennt und wissentlich weiterreicht, macht sich strafbar. Am häufigsten gefälscht wird der 50-Euro-Schein; insbesondere der Schein der ersten Serie der Euro-Banknoten. 

Dies sind die Echtheitsmerkmale von Euro-Geldscheinen der Europa-Serie: 

  • Fühlbare Reliefs 
  • Sicherheitsfaden 
  • Mikroschrift 
  • Porträt-Hologramm 
  • Porträt-Wasserzeichen 
  • Smaragdzahl

Die Details dazu gibt es auf der Webseite der Deutschen Bundesbank. Die Polizeiliche Kriminalprävention rät, sich diese Echtheitsmerkmale gut einzuprägen und erklärt, wie man sich verhalten soll, wenn man Falschgeld erhalten hat:

  • Informieren Sie, auch bei Verdacht auf Falschgeld, umgehend die Polizei. 
  • Geben Sie das Falschgeld nicht an den Vorbesitzer zurück und geben Sie das Falschgeld auch nicht anderweitig weiter. Sie machen sich strafbar. 
  • Versuchen Sie Spuren zu sichern und stecken Sie das Falschgeld in einen Briefumschlag. Fingerabdrücke sind wichtige Spuren! 
  • Übergeben Sie das Falschgeld der Polizei und geben Sie sachdienliche Hinweise. 
  • Unternehmen Sie nichts, wodurch Sie sich selbst oder andere Personen in Gefahr bringen! 

Polizei und Bundesbank warnen: Oft gelingt der Betrug sogar mit sehr schlecht gemachten Blüten, die allenfalls einem flüchtigen Blick aus der Distanz standhalten. Falschgeld wird weder von Banken, der Polizei oder anderen Institutionen ersetzt.    |    Quelle: Polizeiliche Kriminalprävention

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