Wie der Deutsche Bundestag mitteilt, sollen die Rechte von Angeklagten in Berufungsverfahren gestärkt werden. Geplant ist, dass sich zukünftig ein Angeklagter in Abwesenheit von einem bevollmächtigten Rechtsanwalt vertreten lassen kann.
Dies war bislang nur in wenigen Ausnahmefällen möglich. Fehlt ein Angeklagter zu Beginn der Verhandlung hat dies bisher laut Strafprozessordnung (StPO) zur Folge, dass die Berufung, wenn der Angeklagte sie selbst angestrebt hat, ohne Verhandlung zur Sache verworfen wird.
Die Bundesregierung begründet ihren Gesetzentwurf (PDF 1,3 MB: 18/3562) mit der Notwendigkeit, einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vom November 2012 Rechnung zu tragen. Zudem ist geplant, einen Rahmenbeschluss des Rats der Europäischen Union zu Abwesenheitsentscheidungen umzusetzen.
Quelle mit weiteren Details: Deutscher Bundestag
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