Die Bundesregierung hat einen Entwurf erarbeitet, um die Grenze für eine strafbefreiende Selbstanzeige ohne Zahlung eines
zusätzlichen Geldbetrags von 50.000 € auf 25.000 € zu senken.
Der zu zahlende Geldbetrag wird abhängig vom
Hinterziehungsvolumen gestaffelt. Bestimmte, nicht erklärte
ausländische Kapitalerträge können für noch weiter zurückliegende
Zeiträume als bisher besteuert werden. Zudem wird die Zahlung der
Hinterziehungszinsen Tatbestandsvoraussetzung für eine wirksame
strafbefreiende Selbstanzeige. Das Gesetz soll
zum 1. Januar 2015 in Kraft treten.
Bundesfinanzminister Schäuble: „Straftaten werden in Deutschland
konsequent verfolgt. Das gilt für Steuerhinterziehung genauso wie für
andere Delikte. Mit den noch einmal verschärften Regeln für die
strafbefreiende Selbstanzeige ist klar: Steuerhinterziehung kann nur
unter besonderen Voraussetzungen und in sehr engen Grenzen straffrei
bleiben.“
Der Gesetzentwurf kann hier heruntergeladen werden ( PDF, 126 KB):
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Abgabenordnung und desEinführungsgesetzes zur Abgabenordnung
Quelle: Bundesfinanzministerium