Ab Morgen (Sa, 02.06.2016) können Verbraucher, die ein E-Auto oder Hybridelektrofahrzeug kaufen, den "Umweltbonus" dafür beantragen. Dies ist u.a. zu beachten:
Der Bundesanteil am Umweltbonus beträgt für ein reines
Batterieelektrofahrzeug bzw. ein Brennstoffzellenfahrzeug (keine lokale
CO2-Emission) 2.000 Euro und für ein von außen aufladbares
Hybridelektrofahrzeug (weniger als 50 g CO2-Emission pro km) 1.500 Euro.
Die Förderung wird nur dann gewährt, wenn der Automobilhersteller dem
Käufer mindestens den gleichen Anteil vom Netto-Listenpreis des
Basismodells (BAFA Listenpreis) als Nachlass gewährt. Der
Netto-Listenpreis des Basismodells darf 60.000 Euro netto nicht
überschreiten.
Achtung: Nur schnelle Käufer profitieren vom Umweltbonus - insgesamt stehen nur 1,2 Milliarden Euro dafür zur Verfügung. Ist diese Summe verbraucht, haben die Käufer danach eben Pech gehabt. Hier gibt es weitere wichtige Infos zu dem Förderungsprogramm, welche Fahrzeuge genau gefördert werden und den Link für die elektronische Antragsstellung (Letzteres ab 02.06.2016 aktiv): bafa.de