Wie der Deutsche Bundestag mitteilt, soll das Kindergeld ab 1. Juli 2019 um zehn Euro monatlich erhöht werden.
Außerdem sollen die steuerlichen Kinderfreibeträge ab 1. Januar 2019 von
derzeit 7.428 um 192 auf 7.620 Euro angehoben werden. Zum 1. Januar 2020
steigt der Kinderfreibetrag weiter um 192 Euro auf dann 7.812 Euro.
Zur Sicherstellung der Freistellung des steuerlichen Existenzminiums soll der Grundfreibetrag (derzeit 9.000 Euro) erhöht werden. 2019 erfolgt eine
Erhöhung um 168 Euro, 2020 um 240 Euro.
Quelle mit weiteren Details: Deutscher Bundestag