Die Europäische Kommission stellt klar:
"Die Europäische Kommission weist Medienberichte zurück, laut denen die Kommission Deutschland genehmige, den Grenzwert für Stickoxid in Deutschland auf 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft zu erhöhen. Das ist falsch. Der Grenzwert von 40 Mikrogramm im Jahresmittel ist EU-weit verbindlich und von den Mitgliedstaaten und dem EU-Parlament beschlossen worden. Daran wird nicht gerüttelt."
Laut EU-Kommission ist es die alleinige Entscheidung der einzelnen Länder, wie sie jeweils diesen Grenzwert erreichen.
Die EU-Kommission ist von Deutschland am 12. November 2018 über den Kabinettsbeschluss zur Änderung des
Bundes-Immissionsschutzgesetzes informiert worden, demzufolge Fahrverbote in
Regionen mit Stickstoffdioxid-Belastungen bis zu einem Wert von 50
Mikrogramm NO2 pro Kubikmeter Luft im Jahresmittel in der Regel nicht
erforderlich seien, da der Grenzwert von 40 Mikrogramm durch andere
Maßnahmen erreicht werden könne.
Fahrverbote werden dabei nicht
vollständig ausgeschlossen – liegen aber in der alleinigen
Entscheidungskompetenz der Mitgliedstaaten.
Quelle: Europäische Kommission, 13.02.2019 .