Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg macht darauf aufmerksam, dass sich Patienten Unterstützung bei ihrer Krankenkasse holen können, wenn sie nach einer ärztlichen Behandlung Zweifel haben, ob der Eingriff nach den Regeln der ärztlichen Kunst wirklich einwandfrei war.
Allerdings hilft die Krankenkasse nur unter bestimmten Voraussetzungen. Einzelheiten dazu in diesem Artikel der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen:
++Update (20.02.2019) Hier noch ein Statement vom Bundesministeriurm für Gesundheit:
(...) Die gesetzlichen Krankenkassen
sind verpflichtet, ihre Mitglieder bei der Verfolgung von
Schadensersatzansprüchen, die bei der Inanspruchnahme von
Versicherungsleistungen aus Behandlungsfehlern entstanden sind,
kostenlos zu unterstützen. So können sie bei Verdacht auf eine
fehlerhafte Behandlung ein Sachverständigengutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) einholen um zu klären, ob überhaupt ein Behandlungsfehler vorliegt. (...)
Quelle und kompletter Text mit weiteren wichtigen Infos: