Die Bundesregierung schreibt in ihrer Antwort [*] auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion, dass als Reaktion auf zahlreiche Verbraucherbeschwerden wegen untergeschobenen oder aufgedrängten Verträgen und im Ergebnis der
Evaluierung des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken aus dem Jahr
2017 geprüft wird, ob durch die Einführung einer Textformbestätigung des
telefonischen Vertragsabschlusses (Bestätigungslösung) ein verbesserter
Schutz erreicht werden kann.
In der Antwort heißt es weiter, dass nach den vorliegenden Erkenntnissen besonders die Energiebranche von
unseriösen Geschäftspraktiken betroffen sei. Deswegen sind bereits im vergangenen Jahr
intensive Gespräche mit Vertretern der Energiebranche geführt worden.
Für Sommer 2019 plane das Bundesjustizministerium einen konkreten
Gesetzgebungsvorschlag, mit dem durch eine Bestätigungslösung der Verbraucher vor einem ungewollten
Anbieterwechsel geschützt wird.
Quelle: Deutscher Bundestag, 05.03.2019 (hib 236/2019)
[*] Antwort der Bundesregierung (PDF): 19/8049