Kaum ist die Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge in Kraft getreten, schon werden die ersten Großstädte von E-Scootern überschwemmt. Die Unternehmen kommen dabei häufig aus dem Ausland.
Die
Verbraucherzentrale Bayern rät daher dringend, sich die Nutzungsbedingungen
der einzelnen Verleiher genau anzusehen; gerade bei Anbietern aus dem Ausland finden sich nicht selten zu
weitgehende Haftungsausschlüsse oder eine verbraucherunfreundliche
Rechts- und Gerichtswahl.
Sollte es zu Streitigkeiten bei einer Schadensregulierung kommen, können Verbraucher erhebliche Schwierigkeiten bei der Rechtsdurchsetzung bekommen .
Grundsätzlich sind Anbieter verpflichtet, eine Betriebserlaubnis und ein
Versicherungskennzeichen zu erwerben. Für die am Markt vorhandenen
E-Roller sollte also eine Haftpflichtversicherung bestehen. Eine ausreichende Abdeckung ist wichtig, weil die eigene Privathaftpflichtversicherung Unfälle mit E-Rollern normalerweise nicht abdeckt.
Die Verbraucherzentrale Bayern empfiehlt: Neben dem Abchecken der Nutzungsbedingungen vor der Abfahrt mit dem
E-Scooter stets prüfen, ob tatsächlich eine gültige Versicherungsplakette
angebracht ist und die Lichter und Bremsen richtig funktionieren.
Quelle: vz Bayern