Die Verbraucherzentrale Bayern macht darauf aufmerksam, dass landgestützte Mobilfunknetze auf hoher See nicht genutzt werden können.
Tatjana Halm, Juristin der Verbraucherzentrale Bayern, berichtet: "Immer wieder werden Verbraucher nach ihrer Rückkehr von hohen Kosten
überrascht, wenn sie unbeabsichtigt via Satellit über ein Mobilfunknetz
an Bord eines Schiffes telefonieren." Halm rät daher: "Vor einer Schiffsreise sollten sich Urlauber beim Reiseanbieter über die Nutzung von Mobilfunk und Wlan an Bord informieren."
Bislang gilt die Kostensperre der EU-Roaming-Verordnung ausschließlich an
Land. Einige Anbieter haben nun reagiert und eine Roaming-Sperre auf
See eingerichtet. Dadurch kann sich das Smartphone nicht mehr unbemerkt
in ausländische Netze einwählen.
Die Verbraucherzentrale rät: Um ganz sicherzugehen, sollten Urlauber jedoch vor einer Schiffsreise
die automatische Netzeinwahl in den Einstellungen ihres Mobilfunkgeräts
deaktivieren. Das ist auch bei einem Aufenthalt in Hafennähe
empfehlenswert.
Außerdem ist es sinnvoll, automatische Updates der Handy-Apps für die
Dauer des Urlaubes aus-zuschalten. So entstehen durch den Download der
Updates keine zusätzlichen Kosten.
Quelle: vz Bayern