Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung lehnt das vom Bundesrat geforderte
 Verbot komplexer und riskanter Finanzprodukte ab. Solche Verbote würden
 den Zugang zu Finanzprodukten beschränken, heißt es in der als 
Unterrichtung (17/10252)
 vorgelegten Gegenäußerung der Bundesregierung zur Stellungnahme des 
Bundesrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der deutschen 
Finanzaufsicht (17/10040).
 „Wenn ein
Missstand vorliegt, kann die Bundesanstalt bereits nach 
geltendem Recht ein Verbot aussprechen“, begründet die Bundesregierung 
ihre Haltung. Auch die Schaffung einer nichtstaatlichen Organisation, 
die als „Finanzmarktwächter“ fungieren soll, wird abgelehnt.
Pressemeldung Deutscher Bundestag, hib Nr. 347, 23. Juli 2012,