Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung lehnt das vom Bundesrat geforderte
Verbot komplexer und riskanter Finanzprodukte ab. Solche Verbote würden
den Zugang zu Finanzprodukten beschränken, heißt es in der als
Unterrichtung (17/10252)
vorgelegten Gegenäußerung der Bundesregierung zur Stellungnahme des
Bundesrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der deutschen
Finanzaufsicht (17/10040).
„Wenn ein
Missstand vorliegt, kann die Bundesanstalt bereits nach
geltendem Recht ein Verbot aussprechen“, begründet die Bundesregierung
ihre Haltung. Auch die Schaffung einer nichtstaatlichen Organisation,
die als „Finanzmarktwächter“ fungieren soll, wird abgelehnt.
Pressemeldung Deutscher Bundestag, hib Nr. 347, 23. Juli 2012,